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*12.02.1999 Gesetz zur Einfügung eines Art. 15ter in das Gesetz vom 04.07.1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Föderalen Kammern und über die Finanzierung und die offene Buchführung (...)

*12.02.1999 Gesetz zur Einfügung eines Art. 15ter in das Gesetz vom 04.07.1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Föderalen Kammern und über die Finanzierung und die offene Buchführung der politiche Parteien ...
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