02.03.1999 ME zur Festlegung des Musters des in Art. 94ter des Wahlgesetzbuches erwähnten Berichts, der dazu bestimmt ist, die von den Kandidaten und von den politische Parteien eingesetzten Geldmittel für Wahlwerbung bei Wahlen für die Föderalen Gesetzgebenden Kammern, das Europäische Parlament oder die Regional- und Gemeinschaftsräte festzuhalten
Le texte constitue la traduction officielle en langue allemande de l'AM du 02.03.1999 déterminant le modèle du rapport visé à l'art. 94ter du Code électoral et appelé à consigner les dépenses de propagande électorale engagées par les candidats ...
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