12.01.2000 KE zur Abänderung des KE vom 07.05.1999 zur Festlegung der Kriterien für eine harmonische Verteilung auf die Gemeinden der Ausländer, die in Art. 54, par. 1, des Gesetzes vom 15.12.1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenhalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnt sind
Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction officielle en langue allemande de l'AR du 12.01.2000 modifiant l'AR du 07.05.1999 fixant les critères d'une répartition harmonieuse entre les communes des étrangers visés par l'art. 54, ...
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