![]() | 12.08.2000 KE zur Festlegung der Anzahl der pro Wahlsektion zur Wahl zugelassenen Wähler für die Wahlen der Provinzialräte, Gemeinderäte und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte in den für die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmten Wahlkantonen und Gemeinden |
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