29.11.2001 KE zur Ausführung von Art. 3 par. 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der automatisierten Wahl für die gleichzeitigen Wahlen vom 13.06.1999 zur Erneuerung der Föderalen Gesetzgebenden Kammern, des Europäischen Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsräte und für die Provinzial- und Gemeindewahlen vom 08.10.2000
Le texte constitue la traduction officielle en langue allemande de l'AR du 29.11.2001 portant exécution de l'art. 3, par. 1er, al. 2 et 3, de la loi du 11.04.1994 organisant le vote automatisé pour les élections simultanées du 13.06.999 en vue du ...
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