30.01.2003 KE zur Abänderung des KE vom 12.08.1994 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung einer finanziellen Beihilfe an Gemeinden bei Anwerbung von zusätzlichem Zivilpersonal für die Begleitung gerichtlicher Alternativmassnahmen, für Verbrechensverhütung und für Betreuung in Sachen Rauschgiftsucht
Le texte constitue la traduction officielle en langue allemande de l'AR du 30.01.2003 mod. l'AR du 12.08.1994 déterminant les conditions auxquelles les communes doivent satisfaire pour bénéficier d'une aide financière pour le recrutement de personnel ...
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