07.02.2003 KE zur Abänderung des KE vom 14.11.2002 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Subvention, die den öffentlichen Sozialhilfezentren zukommt für die Teilzeitbeschäftigung eines Berechtigten mit Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe in Anwendung von Art. 60 par. 7 des Grundlagengesetzes vom 08.07.1976 über die öffentlichen Sozialhilfe-zentren, und zur Festlegung des Betrags und der Dauer dieser Subvention
Ce texte constitue la traduction officielle en langue allemande de l'AR du 07.02.2003 modifiant l'AR du 14.11.2002 déterminant les conditions d'octroi, le montant et la durée de la subvention, accordée aux centres ...
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