24.04.2008 ERDG zur Abänderung des ER vom 10.03.2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen
Cet arrêté dispose que désormais toute épreuve écrite (examen linguistique) dure maximum trois heures et que, dans tous les cas, le texte est remis aux candidats, supprimant ainsi le cas où le texte était simplement lu aux ...
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