19.03.2008 KE zur Regelung des Verfahrens zur Mitteilung der festgestellten Unterschiede zwischen den Informationen im Nationalregister der natürlichen Personen und denjenigen in den in Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten Registern
Ce texte constitue la traduction en langue allemande de l'AR du 19.03.2008 organisant la procédure de communication des différences constatées entre les informations du Registre national des personnes physiques et celles des registres visés à l'art. ...
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