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07.06.1969 Gesetz zur Bestimmung der Zeitspanne, in der keine Hausdurchsuchungen oder Haussuchungen vorgenommen werden dürfen

Ce texte constitue la coordination officieuse en langue allemande de la loi du 07.06.1969 fixant le temps pendant lequel il ne peut être procédé à des perquisitions ou visites domiciliaires (voir doc. n° 233784), telle qu'elle a été modifiée ...
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