![]() | 28.02.2002 KE über die Zurverfügungstellung von Ausbildern der föderalen Polizei in den zugelassenen Polizeischulen und über die Modalitäten der Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Organisation von Auswahlprüfungen und Berufsausbildungen durch die zugelassenen Polizeischulen |
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