![]() | 05.05.2014 Gesetz zur Abänderung von Art. 409 des Strafgesetzbuches zwecks Unterstrafestellung der Anstiftung zu Genitalverstümmelungen bei Frauen |
Ce texte constitue la traduction en langue allemande de la loi du 05.05.2014 modifiant l’art. 409 C.Pén. incriminant l’incitation à pratiquer des mutilations génitales chez les femmes.
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