![]() | 15.12.2013 KE zur Festlegung der in Art. 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 30.04.1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erwähnten Pauschalentschädigung und der Zahlung der Rückführungskosten für illegal beschäftigte Ausländer |
Ce texte constitue la traduction en langue allemande de l’AR du 15.12.2013 fixant l'indemnité forfaitaire visées à l'art. 13, al. 2, de la loi du 30.04.1999 relatif à l'occupation des travailleurs étrangers, et le paiement des frais de retour de ...
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