11.01.2019 KE zur Ausführung von Art. 138 par. 1 Absatz 1 Nr. 5 und 6 des Gesetzes vom 07.12.1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und von Art. 11bis Absatz 2 des Gesetzes vom 26.04.2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste und zur Abänderung des KE vom 30.03.2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste
Le texte constitue la traduction en langue allemande de l’AR du 11.01.2019 exécutant l’art. 138, par. 1er, al. 1er, 5° et 6°, de la loi du 07.12.1998 organisant un service de police intégré, ...
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