02.12.2021 Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15.04.1994 über den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle
im Hinblick auf die Zuständigkeiten dieser Föderalagentur in Bezug auf die in Art. 179 par. 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 08.08.1980 über die Haushaltsvorschläge 1979-1980 erwähnten allgemeinen Regeln und Annahmekriterien
Ce texte constitue la traduction en langue allemande de la loi du 02.12.2021 portant modification de la loi du 15.04.1994 relative à la protection de la population et de l’environnement contre les dangers résultant des rayonnements ...
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