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29.05.2020 Gesetz zur Abänderung von Titel III Kapitel II des Gesetzes vom 30.12.1992 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen in Bezug auf die Einführung eines Jahresbeitrags zu Lasten der Gesellschaften, der für das Sozialstatut der Selbständigen bestimmt ist, um das Datum für die Zahlung dieses Beitrags im Jahr 2020 auf den 31. Oktober zu verschieben

Le texte constitue la traduction en langue allemande de la loi du 29.05.2020 modifiant le chapitre II du titre III de la loi du 30.12.1992 portant des dispositions sociales et diverses, relatif à l’instauration d’une cotisation ...

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